Die Lausitz durchlebt einen Wandel – und mit ihm verändern sich Arbeitsplätze. Ob bei einem Energieversorger, in der BTU-nahen Forschung, bei einem Handwerksbetrieb in Spremberg oder in der Verwaltung in Cottbus: Jeder Arbeitnehmer sollte seine Rechte bei einer Kündigung kennen.
Ordentliche (fristgemäße) Kündigung
Die häufigste Kündigungsart. Der Arbeitgeber kündigt unter Einhaltung der Frist. Die Gründe können betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein. Eine ordentliche Kündigung kann vor dem Arbeitsgericht Cottbus angefochten werden.
Fristlose (außerordentliche) Kündigung
Beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Erfordert einen „wichtigen Grund" (§ 626 BGB) – schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug oder tätliche Übergriffe. Die 2-Wochen-Frist des Arbeitgebers muss eingehalten werden. Viele fristlose Kündigungen sind angreifbar.
Betriebsbedingte Kündigung
Kommt bei Stellenabbau oder Umstrukturierung vor – in der Lausitz durch den Strukturwandel besonders relevant. Voraussetzung: Der Arbeitsplatz muss tatsächlich entfallen und die Sozialauswahl korrekt durchgeführt werden. Fehler bei der Sozialauswahl sind häufige Angriffspunkte.
Personenbedingte Kündigung
Häufigster Fall: Kündigung wegen Krankheit. Die Voraussetzungen sind streng: negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine Interessenabwägung, die zulasten des Arbeitnehmers ausfällt.
Verhaltensbedingte Kündigung
Basiert auf dem Verhalten des Arbeitnehmers – z.B. wiederholtes Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung. Grundsätzlich muss vorher eine einschlägige Abmahnung vorliegen.