Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich um eine zweiseitige Regelung – beide Seiten müssen zustimmen.
Arbeitgeber nutzen Aufhebungsverträge häufig, um den strengen Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen. Für den Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag attraktiv sein, wenn eine angemessene Abfindung und gute Konditionen vereinbart werden. Er birgt aber auch erhebliche Risiken.
Typischer Inhalt eines Aufhebungsvertrags:
- →Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
- →Abfindungshöhe
- →Freistellung und Urlaubsabgeltung
- →Arbeitszeugnis
- →Abgeltungsklausel (Verzicht auf weitere Ansprüche)
Unsere Empfehlung: Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Die Risiken sind zu groß.