★★★★★ 5/5 Google
München
Rechtsanwalt Niklas Gellert

Niklas Gellert

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

★★★★★ 5,0 (80 Bewertungen)

Kündigungsschutzklage München

Die 3-Wochen-Frist läuft – handeln Sie jetzt!

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Kündigung erhalten? So schützen Sie sich:

📞 Jetzt anrufen 089 - 201 741 44

So einfach geht's:

1

Anrufen

Kostenlos & unverbindlich

2

Fall schildern

Wir hören Ihnen zu

3

Lösung erhalten

Klare Handlungsempfehlung

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Rechtsmittel für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Sie wird beim Arbeitsgericht München eingereicht und hat das Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Für Arbeitnehmer in München ist das zuständige Gericht das Arbeitsgericht München in der Winzererstraße.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess der Kündigungsschutzklage – von der ersten Beratung bis zum Urteil oder Vergleich. Die Kündigungsschutzklage München ist Ihr stärkstes Instrument gegen eine unrechtmäßige Kündigung.

📞 Jetzt anrufen 089 - 201 741 44

⚠️ Die 3-Wochen-Frist – Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Die wichtigste Regel bei einer Kündigungsschutzklage: Sie haben nur 3 Wochen Zeit! Ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, läuft die Frist gemäß § 4 KSchG.

!

Fristversäumnis = Kündigung wirksam

Wird die 3-Wochen-Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war. Es gibt nur in seltenen Ausnahmefällen eine nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG), etwa bei schwerer Krankheit.

Unser Tipp: Rufen Sie uns sofort an, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir können innerhalb weniger Stunden prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage in München Aussicht auf Erfolg hat, und die Klage fristgerecht einreichen.

📞 Jetzt anrufen 089 - 201 741 44

Ablauf einer Kündigungsschutzklage – Schritt für Schritt

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage in München folgt einem klaren Muster. Wir begleiten Sie in jedem Schritt:

1

Kostenlose Erstberatung

Sie schildern uns Ihren Fall. Wir prüfen die Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler und geben Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten. Bei GPS Rechtsanwälte München ist die Erstberatung immer kostenlos.

2

Klageerhebung beim Arbeitsgericht

Wir reichen die Kündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht München ein. Die Klageschrift enthält alle relevanten Argumente, warum Ihre Kündigung unwirksam ist.

3

Gütetermin (ca. 2–4 Wochen nach Klage)

Beim Gütetermin versucht der Richter, eine gütliche Einigung herbeizuführen. In vielen Fällen wird hier bereits eine Abfindung verhandelt. Etwa 60 % aller Kündigungsschutzverfahren enden im Gütetermin.

4

Kammertermin (falls nötig)

Kommt es zu keiner Einigung, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme. Hier entscheidet das Gericht mit Urteil. Dies kann 3–6 Monate dauern. In vielen Fällen wird auch hier noch ein Vergleich geschlossen.

📞 Jetzt anrufen 089 - 201 741 44

Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nicht für jeden Arbeitnehmer. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1

Betriebsgröße: Mehr als 10 Mitarbeiter

Das KSchG gilt nur in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern (Vollzeitäquivalente). In Kleinbetrieben gelten eingeschränkte Schutzregelungen, aber auch hier können Kündigungen unwirksam sein – etwa bei Formfehlern oder Diskriminierung.

2

Wartezeit: Mindestens 6 Monate beschäftigt

Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten. Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung einfacher möglich, aber nicht willkürlich.

3

Kein Ausschluss durch Sonderregelungen

Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer in Elternzeit. Hier ist die Kündigung nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Wichtig: Auch wenn das KSchG nicht gilt, kann eine Kündigung unwirksam sein. Formfehler, sittenwidrige Kündigungen oder Verstöße gegen Diskriminierungsverbote können auch in Kleinbetrieben angefochten werden. Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen.

📞 Jetzt anrufen 089 - 201 741 44

Kosten einer Kündigungsschutzklage & Prozesskostenhilfe

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage in München richten sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter.

Rechenbeispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € beträgt der Streitwert 10.500 €. Die Anwaltskosten liegen dann bei ca. 1.800–2.800 € (je nach Verfahrensverlauf). Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang.

Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, übernimmt diese in der Regel sämtliche Kosten. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein – kostenlos.

Prozesskostenhilfe (PKH): Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen für Sie, ob PKH in Frage kommt und stellen den Antrag.

Fazit: Lassen Sie sich nicht von den Kosten abschrecken. In den meisten Fällen gibt es eine Lösung – sei es über die Rechtsschutzversicherung, PKH oder eine ratierliche Zahlung. Die kostenlose Erstberatung bei GPS Rechtsanwälte hilft Ihnen, die Kosten realistisch einzuschätzen.

📞 Jetzt anrufen 089 - 201 741 44

Erfolgschancen & typische Ergebnisse

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in München sind grundsätzlich gut. Statistisch enden die meisten Verfahren mit einem positiven Ergebnis für den Arbeitnehmer.

Typische Ergebnisse einer Kündigungsschutzklage:

1

Abfindung (häufigstes Ergebnis)

In etwa 70 % der Fälle einigen sich die Parteien auf eine Abfindung. Die Höhe orientiert sich an der Faustformel: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei einem Gehalt von 4.000 € und 8 Jahren Betriebszugehörigkeit sind also 16.000–32.000 € realistisch.

2

Weiterbeschäftigung

Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, muss der Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen. In der Praxis kommt es dann oft doch zu einer Abfindung, weil das Arbeitsverhältnis belastet ist.

3

Verbessertes Arbeitszeugnis

Im Rahmen des Vergleichs wird häufig auch ein gutes Arbeitszeugnis vereinbart – ein wichtiger Punkt für Ihre berufliche Zukunft.

Unser Vorteil: Als erfahrene Arbeitsrechtler in München kennen wir die Spruchpraxis des Arbeitsgerichts München genau und können realistische Einschätzungen zu Ihren Erfolgsaussichten geben.

Das sagen unsere Mandanten:

★★★★★
MS

"Herr Gellert hat mir bei meiner Kündigung sofort geholfen. Sehr kompetent und freundlich!"

M. Schmidt

★★★★★
TW

"Schnelle und professionelle Beratung. Meine Abfindung wurde deutlich erhöht!"

T. Weber

★★★★★
AK

"Kann ich nur empfehlen! Hat sich wirklich Zeit genommen und alles verständlich erklärt."

A. Klein

★★★★★
JB

"Dank GPS Rechtsanwälte wurde meine ungerechtfertigte Abmahnung zurückgenommen."

J. Bauer

Häufige Fragen

Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist gesetzlich in § 4 KSchG festgelegt und kann grundsätzlich nicht verlängert werden. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert, der in der Regel drei Bruttomonatsgehälter beträgt. Bei einem Gehalt von 3.000 € brutto liegen die Anwaltskosten bei ca. 1.500–2.500 €. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Bei Rechtsschutzversicherung werden die Kosten meist vollständig übernommen. Auch Prozesskostenhilfe ist möglich, wenn Ihr Einkommen gering ist.

Ja, vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Allerdings ist davon dringend abzuraten. Arbeitgeber sind fast immer anwaltlich vertreten, und ohne juristische Kenntnisse riskieren Sie, wichtige Argumente zu übersehen oder formale Fehler zu machen, die Ihren Fall gefährden.

Der Gütetermin findet ca. 2–4 Wochen nach Klageerhebung statt. Er dient der gütlichen Einigung. Ein Richter versucht, zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber zu vermitteln. In etwa 60 % der Fälle wird hier bereits eine Einigung erzielt – häufig in Form einer Abfindung. Scheitert die Güteverhandlung, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme.

Rückruf anfordern

Wir rufen Sie zurück – kostenlos und unverbindlich

089 - 201 741 44
oder Rückruf anfordern

Wir melden uns umgehend